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   VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574   

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VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574 (https://dejure.org/2022,12318)
VG München, Entscheidung vom 03.05.2022 - M 3 K 17.2574 (https://dejure.org/2022,12318)
VG München, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - M 3 K 17.2574 (https://dejure.org/2022,12318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; BayEUG Art. 87 Abs. 1
    Vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch

  • rewis.io

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Rehabilitationsinteresse, Sicherungsmaßnahme, Keine Einleitung eines Überweisungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.01.2010 - 7 C 09.2870

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Ausschluss vom Schulbesuch wegen

    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen, hat das Interesse des Schülers, von präventiven Maßnahmen verschont zu bleiben und weiterhin am Unterricht teilnehmen zu können, gegenüber dem Schutz der potenziell betroffenen Schüler und Lehrkräfte zurückzustehen, solange die Gefahr nicht ausgeräumt ist (BayVGH, B.v. 26.1.2010 - 7 C 09.2870 - juris Rn. 6 zu Art. 86 Abs. 13 BayEUG a.F.).

    Aus ihrem Zweck als Maßnahme der Gefahrenabwehr (BayVGH, B.v. 26.1.2010 - 7 C 09.2870 - juris Rn. 6) folgt, dass Änderungen nach dem Zeitpunkt des Erlasses nicht außer Betracht bleiben können.

    Die Beurteilung, ob eine Gefährdung im Sinne des Art. 87 Abs. 1 Satz 1 BayEUG vorliegt, erfordert eine Prognose, ob eine akute Gefährdungssituation anzunehmen ist (BayVGH, B.v. 26.1.2010 - 7 C 09.2870 - juris Rn. 3, 6).

    Dem Sinn und Zweck nach erlaubt Art. 87 Abs. 1 Satz 1 BayEUG eine präventive Sofortmaßnahme bis zur Klärung der Gefahr und der Entscheidung über weitere Maßnahmen (BayVGH, B.v. 26.1.2010 - 7 C 09.2870 - juris Rn. 6).

  • VG München, 04.09.2019 - M 3 S 19.2533

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Ausschluss von Schule

    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Aus dem begleitenden Charakter der Sicherungsanordnung folgt, dass die Schule zur Herbeiführung einer der in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 BayEUG aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten von Amts wegen verpflichtet ist (Schenk, Teilkommentar BayEUG, 23. Aufl. 2021, Art. 87; VG München, B.v. 12.4.2021 - M 3 E 21.1862 -, B.v. 4.9.2019 - M 3 S 19.2533 - jeweils n.v.).

    Im Hinblick auf die Schulpflicht des von einer Sicherungsmaßnahme betroffenen Schülers muss zeitnah eine Lösung hinsichtlich der zukünftigen Beschulung gefunden werden (VG München, B.v. 12.4.2021 - M 3 E 21.1862 -, B.v. 4.9.2019 - M 3 S 19.2533 - jeweils n.v.).

  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Ein vorläufiger Verwaltungsakt ist dadurch gekennzeichnet, dass er vor abschließender Sachverhaltsentwicklung oder Sachverhaltsermittlung unter dem Vorbehalt späterer Ersetzung durch eine endgültige Entscheidung in entsprechend reduzierter Regelungsintensität ergeht (Schimmelpfennig, BayVBl. 1989, 69/72).

    Ob und inwieweit sich mit Blick auf die Schulpflicht nach Art. 35 Abs. 1, 2 BayEUG auch bei tatsächlichem parallelem Betreiben eines Verfahrens einer endgültigen Entscheidung zeitliche Grenzen für den vorläufigen Ausschluss vom Schulbesuch ergeben (vgl. Schröder, JURA 2010, 255/259 allgemein zum Ausbleiben einer endgültigen Entscheidung; Schimmelpfennig, BayVBl. 1989, 69/75 zur Zulässigkeit vorläufiger Regelung ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung), kann vorliegend offenbleiben.

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist begründet, soweit der Antragsteller durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt worden ist und der betreffende Verwaltungsakt deshalb hätte aufgehoben werden müssen, wenn er sich nicht erledigt hätte (BVerwG, U.v. 3.3.1987 - 1 C 15/85 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 26.02.2013 - 7 ZB 12.2617

    "Hausverbot" gegen einen Schüler; Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach

    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Ein berechtigtes Interesse kann auch sonst anzunehmen sein, wenn die Maßnahme den Schüler noch spürbar in seiner emotionalen Integrität oder in seinem sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigt oder wenn die besondere Art des (Grundrechts-) Eingriffs im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz im Einzelfall eine Anerkennung des Feststellungsinteresses verlangt, weil in der Zeit bis zum Eintritt der Erledigung eine gerichtliche Entscheidung nicht herbeigeführt werden kann und die abträglichen Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsakts nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (BayVGH, B.v. 26.2.2013 - 7 ZB 12.2617 - NVwZ-RR 2013, 614f. m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.1998 - 16 K 5383/95
    Auszug aus VG München, 03.05.2022 - M 3 K 17.2574
    Demgemäß wird ein vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch rechtswidrig, wenn ein Verfahren zur Herbeiführung einer der in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 BayEUG genannten Entscheidungen nicht betrieben wird (vgl. zur vorläufigen denkmalrechtlichen Unterschutzstellung VG Gelsenkirchen, U.v. 19.3.1998 - 16 K 5383/95 - juris, nur Leitsatz).
  • VG Regensburg, 28.10.2022 - RO 3 K 19.1653

    Vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch, Erledigung,

    In Fällen des Unterrichtsausschlusses gem. Art. 86 BayEUG tritt die Erledigung mit Wechsel der Schule ein (vgl. VG München, U. v. 3.5.2022 - M 3 K 17.2574 - juris Rn. 32).

    Hierzu führt das VG München, U. v. 3.5.2022 - M 3 K 17.2574 (juris Rn. 34) aus:.

  • VG München, 27.02.2024 - M 3 K 20.6507

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Rehabilitationsinteresse, Sicherungsmaßnahme,

    Dies ist im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nötig, weil in der Zeit bis zum Eintritt der Erledigung eine gerichtliche Entscheidung in der Regel nicht herbeigeführt werden kann und die Nachwirkungen des erledigten Verwaltungsakts nur durch eine gerichtliche Sachentscheidung ausgeglichen werden können (BayVGH, B.v. 26.2.2013 - 7 ZB 12.2617 - juris Rn. 8 m.w.N.; VG Regensburg, U.v. 28.10.2022 - RO 3 K 19.1653 - juris Rn. 37; VG München, U.v. 3.5.2022 - M 3 K 17.2574 - juris Rn. 34).
  • VG München, 13.03.2023 - M 3 S 23.705

    Antrag der Schule auf Zuweisung an eine andere Schule der gleichen Schulart,

    Demgemäß wird ein vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch rechtswidrig, wenn ein Verfahren zur Herbeiführung einer der in Art. 87 Abs. 1 Satz 2 BayEUG genannten Entscheidungen nicht betrieben wird (vgl. zur vorläufigen denkmalrechtlichen Unterschutzstellung VG Gelsenkirchen, U.v. 19.3.1998 - 16 K 5383/95 - juris, nur Leitsatz; VG München, U.v. 3.5.2022 - M 3 K 17.2574 - juris Rn. 57).
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